Kein Risiko beim Silvesterfeuerwerk eingehen

30.12.2015 - Damit das Silvesterfeuerwerk eine auch Freude bereitet und der Start in das neue Jahr nicht von Unfällen und Verletzungen überschattet wird, informiert das Ordnungsamt der Stadt Aachen über einige Grundregeln, die beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten sind. Denn: Feuerwerkskörper der so genannten Kategorie 2 - und nur die dürfen in Deutschland von „Privatleuten“ benutzt werden - dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe dieser Artikel durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche. Zur Kategorie 2 gehören beispielsweise Raketen, Kanonenschläge oder Böller. Von Produkten ohne vorgeschriebene Kennzeichnung sollte man die Finger lassen. Und: Wer Produkte widerrechtlich ohne Sondererlaubnis benutzt, riskiert zumindest eine Geldstrafe. Bußgelder bis zu 50.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen sind möglich.

Während in Deutschland nur Feuerwerk mit einer Prüfungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM-Nummer) oder mit CE-Kennzeichen verkauft und abgebrannt werden darf, werden über das Internet vermehrt auch illegale und möglicherweise gefährliche Feuerwerkskörper angeboten. Solche Produkte sind oft in ihrer Wirkung um ein Vielfaches stärker als zugelassene; denn illegale Knallkörper enthalten statt Schwarzpulver teilweise einen Knallsatz mit gefährlichem Metallpulver oder sogar Sprengstoff.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember gestattet, das Abbrennen nur an Silvester und Neujahr, 31. Dezember 2015 und 1. Januar 2016. Oberstes Gebot beim Silvesterfeuerwerk ist die Rücksichtnahme auf andere Menschen, auf Tiere und Gebäude. Das heißt auch, dass die gezielte Ausrichtung von Feuerwerk auf Menschen, Tiere und Gebäude absolut verboten ist. Generell verboten ist das Zünden von Feuerwerks- und Knallkörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie an Reet- und Fachwerkhäusern.

Gerade in der Innenstadt werden Ordnungsamt und Polizei in der Silvesternacht ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung dieser Regeln halten. Das gleiche gilt für die beliebten Treffpunkten um Mitternacht, wie zum Beispiel Lousberg, Dreiländerweg, Burtscheider Brücke oder Orsbach.

Jedes Jahr kostet illegales Feuerwerk oder der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerksartikel Menschen Augenlicht oder Hörvermögen, es kommt immer wieder zu schweren Verletzungen, besonders an Händen. Deshalb bittet die Stadt Aachen alle ihre Bürgerinnen und Bürger darum, selbst aufmerksam zu sein und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen. Rücksichtnahme und Vorsicht sind oberstes Gebot beim Abbrennen von Feuerwerk.

Zu guter Letzt erinnert die Stadt daran, dass man abgebrannte Feuerwerksartikel, leere Flaschen und andere Überbleibsel des Feuerwerks nach der Begrüßung des neuen Jahres auch selbst wegräumen und entsorgen muss.

Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk
● Sicherheitshinweise genau lesen und beachten
● Sicherheitsabstand, insbesondere zu Personen, einhalten
● Sich nach dem Zünden von Raketen und Fontänen schnell entfernen, Böller nach dem Anzünden sofort wegwerfen
● Bei Raketen auf eine sichere „Abschussrampe“ achten.
● Raketen und Fontänen nie unter Vordächern, Bäumen etc. zünden
● „Blindgänger“ nie erneut zünden
● Keine Basteleien mit Feuerwerkskörpern
● Fenster und Türen geschlossen halten, damit gezündete Feuerwerkskörper nicht in Gebäude gelangen können
● Haustiere in einen möglichst ruhigen Raum bringen



(Text: Stadt Aachen/Fachbereich Presse und Marketing)



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